Als Wahltherapeut rechne ich nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Nach der Behandlung erhalten Sie von mir eine honorierte Rechnung, die Sie gemeinsam mit einer ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Ein Teil der Behandlungskosten wird Ihnen anschließend rückerstattet. Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihrer jeweiligen Versicherungsträger ab.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Rückerstattungssätze (Stand: OÖ):
Rückerstattungssätze nach Versicherungsträger:
Versicherungsträger | Rückerstattung |
Ärztekammer OÖ (AEKOOE) | 55,66 % |
BVA (Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter) | 55,66 % |
KFL (für oö. Landesbedienstete) | 62,04 % |
KFG (für oö. Gemeindebedienstete) | 68,25 % |
LKUF (Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge) | 60,85 % |
MKF (Beamte der Stadt Linz) | 63,58 % |
OÖGKK (OÖ Gebietskrankenkasse) | 50,84 % |
SVS (ehem. SVA, gewerbliche Wirtschaft) | 50,84 % – 63,55 % |
SVB (Sozialversicherung der Bauern) | 50,66 % |
VAEB (Versicherung für Eisenbahnen & Bergbau) | 58,20 % – 62,58 % |
Hinweis:
Die tatsächliche Rückerstattung kann je nach Diagnose, Behandlungsform und individueller Einstufung durch Ihre Krankenkasse leicht abweichen. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Versicherung.
Was benötigen Sie zur Rückerstattung?